Was dafür nötig ist (und was nicht):

 

Eine formale gesundheitsberufliche Ausbildung ist nicht erforderlich,

wohl aber persönliche Integrität und hohe soziale Kompetenz:

 

  • Wir wünschen uns, dass Ehrenamtliche verlässlich über einen längeren Zeitraum (1-2 Jahre) hinweg ihre Aufgabe im vorgesehenen Zeitausmaß (1 Vormittag wöchentlich exkl. Schulungen) erfüllen.
  • Der Besuchs- wie auch der Lotsendienst ist ein aufsuchendes Angebot und braucht daher einerseits initiierende Kontaktfreudigkeit. Gelingende Begegnungen mit Patient*innen werden wahrscheinlicher, wenn Sie sich im weiteren Verlauf auf das Gegenüber nicht-wertend, individuell und bedürfnisadäquat einlassen und sich und eigene Bedürfnisse für die Dauer der Patient*innenbetreuung zurücknehmen können.
  • Zur Kommunikation mit Patient*innen, Kolleg*innen und für Schulungen sind Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf Niveau B2 erforderlich. Weitere Sprachen sind herzlich willkommen!
  • Ein gewisses Maß an Belastbarkeit angesichts der mitunter eindrucksvollen Lebens- und Leidensgeschichten der Patient*innen ist empfehlenswert.
  • Auf den Krankenstationen und im Ambulanzbereich sind Ehrenamtliche mit verschiedenen Berufsgruppen konfrontiert, in der Gruppe der Ehrenamtlichen mit unterschiedlichen Altersstufen und biografischen Hintergründen – beides erfordert für ein gutes Miteinander Team- und Kooperationsfähigkeit.
  • Physisch ist eine gesundheitliche Verfassung notwendig, die längeres Stehen und Gehen ermöglicht.
  • Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen des PATIENT*INNENHILFSTEAMs tragen keine Uniform wie die Gesundheitsberufe – sie kommen in ihrer individuellen Alltagskleidung und bringen eine respektvolle Haltung gegenüber der Aufgabe, den Patient*innen und den Kooperationspartner*innen in einem gepflegten Äußeren zum Ausdruck. Als Erkennungszeichen tragen sie einen Button mit dem Logo des PATIENT*INNENHILFSTEAMS.
  • Ehrenamtliche Patient*innenbetreuung sieht in ihrer Alltagsnähe oberflächlich betrachtet dem Kaffeetratsch zwischen Freund*innen sehr ähnlich – die übernommene Aufgabe und die Rolle als Ehrenamtliche Mitarbeiter*in immer wieder klar für sich zu definieren, braucht Reflexionsfähigkeit und Lernbereitschaft.
  • Zum Beleg der Unbescholtenheit hinsichtlich einschlägiger Körper- und Eigentumsdelikte wird eine Strafregisterbescheinigung gefordert.

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