Was dafür nötig ist (und was nicht):
Eine formale gesundheitsberufliche Ausbildung ist nicht erforderlich,
wohl aber persönliche Integrität und hohe soziale Kompetenz:
Zum Beleg der Unbescholtenheit hinsichtlich einschlägiger Körper- und Eigentumsdelikte wird eine Strafregisterbescheinigung gefordert.